
Photovoltaik ist die günstigste Stromquelle unserer Zeit. Eine Komplettanlage auf dem Hausdach mit 5 kWp liefert etwa 5.000 kWh/Jahr kostet inklusive Speicher, Wechselrichter, Montage und Elektroinstallation nur noch 8.500€. Das ergibt Stromgestehungskosten unter 10ct/kWh, bei größeren Anlagen wird es noch billiger. Entscheidet man sich für Leasing, braucht man nicht mal einen Kredit, sondern finanziert die Anlage bequem über die monatlich eingesparten Stromkosten. Auf dem eigenen Dach ist die Entscheidung leicht. Doch nicht alle haben ein eigenes Dach. Welche Lösungen gibt es für Mieter und Mehrparteienhäuser? Gerade Mehrparteienhäuser mit ihren großen Dachflächen eignen sich für PV-Anlagen. Hürden gibt es jedoch bei Organisation, Abrechnung und gesetzlichen Vorgaben. Wir sind schließlich in Deutschland.
Mieterstrom
Die Hausbesitzerin baut und betreibt die PV-Anlage. Den Strom verkauft sie – hoffentlich für günstiges Geld – an die Mietenden als Mieterstrom. Die Mietenden freuen sich über günstigen Strom. Die Hausbesitzerin hat zusätzliche Einnahmen und alle tragen bei zur Energiewende. Win-win, alle glücklich? Nicht ganz. Wir Teutonen wollen es komplizierter. Durch den Verkauf des PV-Stroms wird aus der freundlichen Hausbesitzerin eine Stromanbieterin. Diese muss ihren Mietenden jetzt eine Stromkomplettversorgung bieten mit all den Vorschriften, Regularien und Bürokratiemonstern, die dazu gehören. Das schreckt viele ab und der Aufwand lohnt sich nur für größere Einheiten. Immerhin gibt es dafür einen finanziellen Anreiz vom Staat. Pro Kilowattstunde erhält der Hausbesitzer einen Mieterstromzuschlag zwischen 1,59 und 2,54 ct/kWh, der über die Netzbetreiber verrechnet wird.
Mittelsmann
Auch darf man diese Arbeit delegieren und auslagern. Metergrid und andere Firmen springen hier in die Bresche. Sie organisieren und verwalten Mieterstromprojekte von klein bis ganz groß mit bis zu 3.000 Mietparteien.
Volleinspeisung
Wer es (als Anlagenbetreiber) einfach haben will, wählt die Volleinspeisung. Dabei wird der gesamte PV-Strom ins Netz eingespeist und fest vergütet, aktuell mit 10,35 bis 12,34 ct/kWh. Damit liefert die Anlage eine gute Rendite, die Mietparteien haben davon jedoch nichts. Auch setzt dieses Modell falsche Ansätze. Immer öfter fallen die Börsenstrompreise an Sonnentagen ins Bodenlose, doch die Anlagen speisen weiter ein, statt Stromverbrauch oder Speicherung vor Ort zu fördern. Immerhin bei negativen Strompreisen entfällt die Einspeisevergütung für neue Anlagen seit 2025. Sinnvoll ist dieses Modell allenfalls für Nachtclubs, die tagsüber leer stehen. In allen anderen Fällen ist es wirtschaftlicher, den Strom selber zu verbrauchen.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Dies geht heute einfacher mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung oder auch Kundenanlage (§42b EnWG). Seit 2024 darf man PV-Strom im Gebäude verteilen, ohne gleich zum Stromanbieter zu werden. Voraussetzung dafür sind lediglich ein gemeinsamer Stromnetzanschlusspunkt sowie ein Zählerkonzept für die genaue Abrechnung im Viertelstundentakt. Die Förderung durch Mieterstromzuschlag entfällt bei diesem Modell. Die PV-Anlage wird hinter dem Netzanschluss angeklemmt und reduziert wie üblich den Strombezug aus dem Netz. Der PV-Strom wird auf die Mietparteien verteilt und separat abgerechnet. Überschüsse werden eingespeist und vergütet. Den verbleibenden Strombedarf decken die Mietenden durch ihren normalen Stromvertrag – ein einfaches Modell für alle Häuser mit einem gemeinsamen Netzstromanschluss.
Getrennte Grundstücke/Häuser
Schwieriger wird es, wenn mehrere Gebäude auf getrennten Grundstücken stehen und/oder jeweils eigene Stromnetzanschlüsse haben. In diesem Fall darf eigener PV-Strom nicht untereinander verteilt werden. Angenommen Fritz hat ein sonniges Dach mit großer PV-Anlage, sein Nachbar Max jedoch hat immer Schatten auf dem Dach, vielleicht durch schöne Bäume. Technisch könnte Fritz leicht ein Kabel über den Zaun hängen und Max mitversorgen. Doch das geht nur, wenn Max keinen eigenen Stromanschluss hat. Max müsste seinen Stromanschluss kündigen und den gesamten Strom über Leitungen von Fritz beziehen. Selbst dann kann es schwierig werden. In einem Urteil vom Mai 2025 entschied der BGH, Kundenanlagen können ab einer gewissen Größe als eigenes Verteilnetz gelten und diese sind nach EU Regeln dann streng zu regulieren. Die Nachbarschaftsinstallation von Fritz und Max ist von dem Urteil wohl nicht betroffen. Bei größeren Quartieren jedoch besteht jetzt ein juristischer Graubereich, und Investoren schrecken vor komplexeren Neuinstallationen zurück, bis diese Lücke geklärt wird. Wer braucht schon Klimaschutz, lang lebe die Bürokratie.
Energy Sharing
Neu ins Spiel kommt jetzt Energy Sharing, ein neues Modell ab Juni 2026, welches das Teilen von erneuerbarem Strom über das öffentliche Netz erlaubt (§ 42c EnWG). Fritz leitet seinen PV-Strom dann einfach über das öffentliche Stromnetz zum Nachbarhaus von Max. Abgerechnet wird über Smartmeter im Viertelstundentakt. So wird Strom dort verbraucht, wo er erzeugt wird, statt tonnenweise Kupferkabel von der Nordsee bis München zu verbuddeln. Energy Sharing geht auf die EU-Richtlinie RED II zurück, die lokale Energiegenossenschaften und ähnliche Kooperationen fördern soll. Das ist eine tolle Idee, doch wir sind natürlich wieder in Deutschland. Für das Durchleiten des Stroms von Max bis Fritz über 50 vorhandener Kabel berechnet der Netzanbieter die vollen Netzgebühren, also den gleichen Aufschlag wie für Windstrom von der hunderte Kilometer entfernten Küste.
Österreich und Italien sind hier schon weiter. Dort richten sich die Netzgebühren im Energy Sharing nach der Entfernung und nach den verwendeten Spannungsebenen. Deutschland macht es wieder einmal maximal teuer. Das macht aber nichts, denn die Netzbetreiber sind auf Energy Sharing ohnehin noch nicht eingerichtet. Selbst wenn die Gesetze ab Juni greifen, haben die Betreiber noch keine Prozesse für die Abrechnung installiert. Bis Fritz seinen überschüssigen Strom wirklich an Max weitergeben kann, wird es also noch eine Weile dauern. Wenigstens kann Max dem Nachbarn seine Wallbox zur Verfügung stellen, für sonntägliches E-Auto laden zum Sonnentarif. Während des Ladens bleibt beiden dann Zeit für eine gemeinsame Tasse heißen Kaffee.