
Oft verweise ich auf das Pariser Klimaabkommen, doch was ist das und was steht da eigentlich drin? Das habe ich bisher nicht näher erklärt. Dabei verdient dieser internationale Erfolg definitiv einen eigenen Text. Los geht’s.
Schon 1990 empfahl der IPCC ein weltweit gültiges internationales Abkommen zum Klimaschutz (PDF Seite 26). Die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschloss im gleichen Jahr, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. 1995 entstand daraus die erste Conference of the Parties to the United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC) kurz COP. Dies ist die weltweite Klimakonferenz, die bis heute jährlich tagt und stets von tausenden fossilen Lobbyisten besucht wird.
1997 wurde auf der COP3 mit dem Kyoto-Protokoll das erste Klimaabkommen verabschiedet. Dieses bezog sich jedoch nur auf Industrieländer, China und andere damalige Schwellenländer waren nicht erfasst. Auch die USA akzeptierten das Kyoto-Protokoll nicht. Es folgten Jahre aus Streit und Diskussionen. 2015 kam dann der Durchbruch auf der COP21 mit dem Klimaabkommen von Paris, kaum 25 Jahre nach den Empfehlungen der Wissenschaft. Hatten wir schon mal erwähnt, dass politische Prozesse länger dauern?
Das Pariser Klimaabkommen legte erstmalig verbindliche Ziele zum Klimaschutz fest (Artikel 2):
- Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2° gegenüber dem vorindustriellen Niveau. Anstrengungen unternehmen, um die Erwärmung auf 1,5° zu begrenzen.
- Verbesserte Anpassung an Auswirkungen der Klimaerwärmung
- Finanzströme in Einklang bringen mit einen Weg niedriger Emissionen und klimaresilienter Entwicklung.
Dies sind die drei Hauptziele des Pariser Klimaabkommens. Alle Parteien müssen dazu passend ihre nationalen Ziele ausrichten, diese vorlegen und alle fünf Jahre über die Zielerreichung berichten (Artikel 3).
Das Pariser Klimaabkommen wurde am 12. Dezember 2015 verabschiedet und trat am 4. November 2016 in Kraft. 194 Staaten haben das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet. Darunter die Europäische Union und Deutschland. Lediglich Iran, Lybien und Jemen fehlten auf der Liste. Mittlerweile sind USA unter Führung ihres dementen Egomanen wieder aus dem Abkommen ausgetreten. Ansonsten haben alle Staaten das Abkommen unterzeichnet, auch China, Indien, Russland, Brasilien u.v.m.
Alle fünf Jahre (erstmalig 2023) wird geprüft, wie weit die Bedingungen des Pariser Abkommens erfüllt sind. Wenig überraschend zeigte der erste Statusbericht: Wir sind nicht auf Kurs. Nur durch massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien und drastische Reduktion aller Emissionen wäre die 1,5°-Grenze noch einzuhalten. Die bisherigen Klimafinanzierungen reichen nicht aus, weder für die nachhaltige Transformation, noch für die Anpassung an die Klimaschäden die unsere fossile Ideologie bereits verursacht haben.
In der EU wird das Pariser Abkommen umgesetzt durch das Europäische Klimagesetz (Verordnung (EU) 2021/1119) und das Gesetzespaket „Fit for 55“. Dieses schreibt für die EU vor:
- Klimaneutralität bis 2050
- Reduktion der Emissionen von 1990 bis 2030 um 55%.
- Reduktion der Emissionen bis 2035 um 66% bis 72,5%.
Auf deutscher Ebene wurde daraus unter anderem das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), sowie zahlreiche weitere Gesetzespakete. Diese schreiben für Deutschland vor:
- Klimaneutralität bis 2045
- Reduktion der Emissionen bis 2030 um 65%
- Reduktion der Emissionen bis 2040 um 88%
- Negative Emissionen nach 2050.
Damit ist Klimaschutz heute auf allen Ebenen gesetzlich verankert und damit ein Recht, das sich einklagen lässt. Das wäre tatsächlich ein guter Grund, Jurist zu werden. In den Kanzleien gibt es auch immer frischen Kaffee…
Quellen / Links
- Pariser Abkommen in englisch
- Pariser Abkommen in Deutsch
- Liste der Unterzeichner
- Erläuterung des Pariser Abkommens (unfcc.int)